Solidaritätsfond wird im Winter 23/24 mehr gebraucht als im letzten Jahr

Im Januar 2023 hat Frau Silke Frank im Diakonischen Werk Neuwied ihre Tätigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst mit dem Schwerpunkt Beratung zu finanziellen Energiehilfen begonnen).

Es handelt sich dabei um eine Sozialberatung zu den Möglichkeiten der staatlichen Energiehilfen (leistungserschließende sozialrechtliche Beratung) sowie im Einzelfall um Unterstützung bei der Antragstellung und darüber hinaus – wenn nötig – um die Prüfung, Bewilligung sowie Auszahlung von finanziellen Energiehilfen des Diakonischen Werkes.

Bis jetzt gab es insgesamt 200 Beratungsanfragen, zum Teil mit Folgeberatungen. Es handelte sich um Anfragen unterschiedlichster Art, im Schwerpunkt allerdings bei Problemstellungen in Bezug auf existenzsichernde Maßnahmen, z. B. Probleme bei der Beantragungen von SGB II-Leistungen und Wohngeld, Verständnisfragen zu Bescheiden von Ämtern und Behörden, Abwendung von drohenden Energiesperren wegen Energieschulden, leistungserschließende Beratung bzgl. finanziellen Hilfen/Energiehilfen. Die Verunsicherung bei den Ratsuchenden ist hoch, viele haben Angst, dass das Geld bis zum Monatsende nicht reicht!

In den Beratungsgesprächen der letzten Monate wurde immer wieder deutlich, wo die wesentlichen Probleme der Menschen mit niedrigem Einkommen oder im Sozialleistungsbezug liegen: sie wissen nicht, wie sie zukünftig die hohen monatlichen Energieabschläge zahlen sollen. Hierzu gibt es auch keine auf längere Dauer ausgelegte, staatliche Unterstützung. Einmalige finanzielle Unterstützung ist wichtig bzw. notwendig und hilft den Betroffenen in der momentanen Situation, aber sie benötigen auch eine dauerhafte Entlastung.

Die bisherigen staatlichen Entlastungsmaßnahmen sehen allerdings nur eine einmalige Unterstützung vor (zur Abdeckung der Nachzahlung aufgrund der Jahresenergiekostenabrechnung). Der Regelbedarf nach SGB II bzw. XII wurde nicht ausreichend zum 01.01.2023 angehoben, um die Verteuerungsrate aufgrund der Energiekrise sowie der Inflationsentwicklung angemessen aufzufangen. Strom- und Gaspreisbremse wirken sich nur marginal aus und bringen keine spürbare finanzielle Entlastung. Zudem ist von weiteren Preiserhöhungen auszugehen!

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es noch keine staatlichen Entlastungsmaßnahmen gibt, um die Menschen mit niedrigem Einkommen regelmäßig von den hohen monatlichen Belastungen/Kosten zu entlasten. Diese werden aber dringend benötigt.

Solange dies noch nicht gegeben ist, bitten wir um Spenden zum Solidaritätsfond im Diakonischen Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied unter: DE28 5745 0120 0030 2257 67 bei der Sparkasse Neuwied unter dem Stichwort „Solidaritätsfond“.

  • 3.11.2023
  • Beatrix Meyer
  • Red